Die Basis-Absicherung durch den Staat
Die verschiedenen Krankenkassen bieten im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen. Seit 2009 zahlen alle gesetzlich Versicherten den gleichen Beitragssatz für ihre Gestzliche Krankenversicherung.
Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch festgelegt. Das medizinisch Notwendige wird, bis auf Rezeptgebühren und Zuzahlungen zu ambulanten und stationären Therapien, von allen Kassen bezahlt. Vergleichen Sie aber die Leistungen im Detail - es lohnt sich.